Michael Huber

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Familienrecht

Familiäre Auseinandersetzungen sind meist emotional, ganz egal, ob es um Scheidung, Zugewinn, Ehegatten- beziehungsweise Kindesunterhalt oder Kindschaftssachen, insbesondere elterliche Sorge geht. Daher erfordert die Betreuung zum einen eine große Portion Sensibilität, zum anderen umfangreiche rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Kenntnisse. Mein Anliegen ist es, Ihnen beides zu bieten: Einfühlungsvermögen und Sachkompetenz.

Dank meiner langjährigen Tätigkeit als Fachanwalt für Familienrecht kann ich Ihnen versichern, für Sie und Ihren individuellen Fall die beste Lösung zu finden. Dazu zählt für mich vor allem, als Ihr Rechtsanwalt ein zuverlässiger Ansprechpartner zu sein. Nur so lassen sich viele familienrechtliche Konflikte schon im Vorfeld vermeiden und weitere emotionale wie finanzielle Belastungen so gering wie möglich halten. Insbesondere wenn es um die Abwicklung einer gütlichen Auseinandersetzung geht. Natürlich stehe ich Ihnen auch bei schwerwiegenden Konflikten engagiert, fachkompetent und zielorientiert zur Seite.

Ihr Michael Huber

Meine Fachbereiche

Familienrecht

Die Familie kann Grundlage für zahlreiche Konfliktfelder sein. Dies insbesondere im Falle einer Trennung bzw. Scheidung und der meist damit einhergehenden finanziellen Folgen, aber auch der Fragen betreffend gemeinsame Kinder. Viele Problem könnten dabei bereits vorab durch Eheverträge vermieden werden. Wir beraten und vertreten sie in den klassischen Feldern des Familienrechts, sowohl bei streitigen Auseinandersetzungen als auch bei einvernehmlichen gestalterischen Lösungen.

Miet- und Pachtrecht

Manchmal lässt sich Streit im laufenden Miet- oder Pachtverhältnisses nicht vermeiden. Wir sind für Sie da, wenn es Meinungsverschiedenheiten etwa um Instandhaltungs- und Wartungsverpflichtungen, Schönheitsreparaturen oder Rückbaumaßnahmen gibt.

WEG-Recht

Das Wohnungseigentumsrecht regelt die untrennbare Verbindung zwischen Alleineigentum und Miteigentum sowie Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Da diese Verbindung rechtlich kompliziert ist, regeln wir für Sie alle Fragen rund um das WEG.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht als komplexes und oftmals scheinbar undurchschaubares Rechtsgebiet, erfordert Verständnis für rechtliche, wirtschaftliche, aber auch steuerliche und zum Teil erbrechtliche sowie familienrechtliche Zusammenhänge u.a. bei der Gründung von Kapital- und Personengesellschaften, Erstellung und Änderung von Gesellschaftsverträgen (Satzungen), Umstrukturierung von Unternehmen, Vorbereitung und Durchführung von Liquidationen und Abwicklungen, Rechte und Pflichten von Geschäftsführern und Gesellschaftern

In jeder Phase Ihres Unternehmensentwicklung stehen wir Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite.

Vermögensauseinandersetzung

Meist fallen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung auch schwierige und wichtige Entscheidungen dahingehend an, wie gemeinsames Vermögen von Eheleuten auseinandergesetzt werden kann und soll. Aber auch während einer funktionierenden Ehe sowie im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge stellen sich oftmals Fragen nach – insbesondere steueroptimierten- Möglichkeiten einer Vermögensübertragung bzw.-auseinandersetzung. Auch in diesen Fällen können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen familien- und erbrechtlichen Erfahrung ideale und individuell auf Ihren Fall angepasste Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen.

 Ich bringe eine gute Portion Sensibilität mit …

Für mich zählt, ein zuverlässiger Partner zu sein

Ich stehe Ihnen zielorientiert zur Seite