Monika Vogt

Rechtsanwältin

Die Nähe zu unseren Mandanten schätze ich als größten Vorzug unserer Kanzlei. Weil ich selbst weiß, wie wichtig kompetente Ansprechpartner sind, die in der Region verwurzelt sind. Aufgewachsen bin ich in Penzberg. Nach meinem Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität und dem Referendariat am Oberlandesgericht München habe ich mein zweites Staatsexamen in München abgeschlossen. Seit meiner Zulassung zur Anwaltschaft 2017 helfe und berate ich für die Kanzlei TIUS Mandanten – natürlich gerne auch Sie in meinen Schwerpunktbereichen Erbrecht, Arbeitsrecht sowie Allgemeines Zivilrecht.

Als Expertin für Erbrecht unterstütze ich Privatpersonen, Unternehmerfamilien und Firmen bei der Regelung ihrer Nachfolge zu Lebzeiten und im Todesfall. Insbesondere helfe ich bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, bei Fragen zum Nachlass sowie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Im Bereich Arbeitsrecht vertrete ich sowohl die Interessen von Arbeitnehmern als auch die Arbeitgeberseite und helfe, eine Lösung zu finden, die beiden Seiten gerecht wird – gerichtlich wie außergerichtlich. Genauso gehört das Allgemeine Zivilrecht zum Kerngebiet meiner Tätigkeit bei TIUS. Darunter fallen etwa Verträge des täglichen Lebens wie der Kauf einer Immobilie oder eines Autos. Bei allen Fragen stehe ich Ihnen zur Seite.

Ihre Monika Vogt

Meine Fachbereiche

Arbeitsrecht

Bei unserer Beratung legen wir den Fokus nicht nur auf die rechtlich richtige Lösung. Ebenso schauen wir auf unsere Mandanten – egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber -, die ihr Vertrauen in uns setzen und erwarten, durch geschickte juristische Maßnahmen möglichen Konflikten vorzubeugen oder im Ernstfall möglichst unbeschadet aus einer Auseinandersetzung herauszugehen. Gerne informieren und beraten wir Sie über die in Ihren Fall einschlägigen arbeitsrechtlichen Gegebenheiten, unterstützen Sie bei eingetretenen Störungen sowie bei der Erstellung von Arbeitsverträgen.

Erbrecht

Ihren Nachlass sollten Sie nicht alleine den Gesetzgeber regeln lassen. Unsere Experten zeigen Ihnen alle Möglichkeiten für Ihre Nachfolgepläne und arbeiten mit Ihnen an steueroptimierten Lösungen.

Verkehrszivilrecht und OWI

Nach einem Verkehrsunfall fallen regelmäßig Schadensersatzansprüche an. Wir machen Ihre Rechte geltend beziehungsweise wehren für Sie unberechtigte Ansprüche ab und prüfen genau, ob und inwiefern die andere Seite eine Mitschuld trifft.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht, kurz OWi-Recht, umfasst alle Verkehrsverstöße, die mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden können. Wir stehen unseren Mandaten bei, wenn es um Trunkenheitsfahrten, Tempoüberschreitungen oder Rotlichtverstöße geht.

Mandantenverständnis durch regionale Verwurzelung

Wichtig ist: die Mandantennähe

Lösungen zu finden,
das ist mein Bestreben